Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Schlammentsorgungskosten ist eine Reduzierung des Schlammanfalls das Bestreben eines jeden Kläranlagenbetreibers.
Durch die in Kraft getretene Düngeverordnung (DÜV) und die damit verbundene Verringerung der Ausbringungszeiten in der Landwirtschaft, wird eine verringerte Schlammmenge sowie eine verbesserte Ausnutzung der Speicherkapazitäten von Eindickern und Stapelbehältern noch wichtiger. Auch die aufgrund der Düngemittelverordnung (DÜMV) vermehrte thermische Verwertung vieler Schlämme verursacht hohe Kosten. Ein hoher Entwässerungsgrad und eine dadurch verringerte Schlammmenge helfen diese so gering wie möglich zu halten. Ein erster Schritt zur Kostensenkung sollte daher die Entfernung des Trübwassers aus dem Eindicker sein.