Grundsätzlich müssen alle Fahrten im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden! Ausnahme: Fahrten von oder zu (teil-)stationären Behandlungen bzw. Krankenhausaufenthalten.
Viele Kassen übernehmen auch die Fahrten von oder zu ambulanten OP´s; stellen Sie dazu bitte bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag. Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen!
Beachten Sie bitte, dass Sie ohne einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen einen Eigenanteil entrichten müssen. (
Siehe Gesetzlicher Eigenanteil)
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie diese Genehmigung bei jeder Fahrt dem Taxifahrer.
Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u. a. als Anwesenheitsbescheinigung aber nicht automatisch für die Kostenübernahme durch die Kasse!).
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.
Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Kein Eigenanteil muss bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse bezahlt werden.
Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten)