Sonderausführungen werden je nach Bestellung durch einen unabhängigen, externen, von der Berufsgenossenschaft zugelassenen, Kran-Sachverständigen geprüft. Im Gegensatz zum Sachkundigen muss der Sachverständige Ingenieur sein, mindestens 5 Jahre im Kranbau gearbeitet haben und regelmäßig umfangreiche Prüfungen vor der Berufsgenossenschaft ablegen.
Die Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.