Laut KfW können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen.
Die wichtigsten Punkte:
Es kann nur einen Antrag stellen, wer noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss liegen bei bis zu 25.000 Euro. Es können solange Anträge im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.