Steuerbonus für energetische Sanierungen
Noch bis 2029 können Sie bis zu 20% der Sanierungskosten geltend machen, wenn Sie ihre Fenster und Außentüren tauschen.
Was wird gefördert?
Sanierungskosten bis max. 200.000 EUR inkl. aller Arbeits- und Materialkosten von Fachbetrieben.
Förderhöhe: bis zu 20%, also max. 40.000 EUR werden über drei Jahre mit einem Steuernachlass erstattet. Die Einkommenssteuer wird im ersten und zweiten Jahr um 7% und im dritten Jahr um 6% der förderfähigen Kosten reduziert.
Es ist kein Energieberater notwendig!
Die Beantragung erfolgt mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung nach Abschluss der Sanierung.
Wer bekommt die Förderung?
alle Privateigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser/Eigentumswohnungen innerhalb der EU
Immobilienbesitzer aller Einkommensklassen
Gebäude muss bei der Durchführung der Sanierung älter als 10 Jahre sein
Sanierung muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden (Bescheinigungen der durchgeführten Maßnahmen und Rechnungen sind vorzulegen)
Aufwendungen dürfen nicht bereits nach §35a EStG „Steuerermäßigung von Handwerkerleistungen“ geltend gemacht worden sein
nicht kombinierbar mit anderen Förderprogrammen von KfW oder BAFA
Rechenbeispiel: Fenstersanierung
Fenstersanierung mit Kosten von 50.000 EUR
Reduzierung der Einkommenssteuer um 20% der Sanierungskosten
= Steuerersparnis von 10.000 EUR über einen Zeitraum von 3 Jahren:
im 1. Jahr 7% = 3.500 EUR
im 2. Jahr 7% = 3.500 EUR
im 3. Jahr 6% = 3.000 EUR
Weitere Informationen zum Sanierungs-Bonus:
Erläuterung des Förderprogramms