Leitern, Tritte, Leiterzubehör und Fahrgerüste, wie Wandabstützungen oder Holmverlängerungen, sind als technische Arbeitsmittel Tag für Tag in zahlreichen Betrieben im Einsatz und können aufgrund ihrer Belastung und Beanspruchung zum Sicherheitsrisiko werden. Damit die Sicherheit der Mitarbeiter oder von Besuchern der Arbeitsstätte gewährleistet ist, sind Unternehmer, die Leitern und Tritte und Fahrgerüste bereitstellen, dazu verpflichtet, sie in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen – mindestens einmal jährlich.