Immissionsschutzbeauftragte gemäß §§ 53 und 54 BImSchG: Wir beraten Sie in allen Fragen des Immissionsschutzes und helfen Ihnen mögliche Umwelteinwirkungen zu begrenzen.
Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Immissionsschutzbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Dabei wirken wir auf die Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse hin und helfen Ihnen bei der Planung und Einführungen derartiger Maßnahmen. Wir überprüfen die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung. Wir informieren Sie über festgestellte Mängel und helfen bei deren Beseitigung.
Unser Tätigkeitsumfang umfasst insbesondere die ...
- Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten gemäß §§ 53 und 54 BImSchG.
- Beratung in allen Fragen des Immissionsschutzes.
- Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen.
- Aufklärung Ihrer Mitarbeiter über mögliche von der Anlage ausgehende schädliche Umwelteinwirkungen sowie über die getroffenen oder geplanten Maßnahmen zu deren Verminderung oder Vermeidung.
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.
- Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen für Ihre BImSchG-Anlagen.
- Erstellung des Jahresberichts.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.