Wir halten uns an die für den grenzüberschreitenden Handel geltenden Vorschriften. Das betrifft vor allem die Beachtung bestehender Import- oder Exportbeschränkungen, die Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Bezahlung der festgesetzten Zölle und Steuern. Bei Unklarheiten sind die Ausfuhrbeauftragten hinzuzuziehen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen unterliegt regelmäßigen Prüfungen durch die Behörden. Bei Verstößen drohen erhebliche Sanktionen gegen die Verantwortlichen und das Unternehmen.
Wir halten alle gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Steuern und Subventionen ein und leisten auch keine Beihilfe zu Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug.
Allen Mitarbeitern muss bewusst sein, dass das Entdeckungsrisiko bei Steuerdelikten aufgrund regelmäßiger und sorgfältiger Prüfungen der Steuerbehörden besonders hoch ist.
Verdachtsmomente führen sehr schnell zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.
Bei der Beteiligung von Kunden oder Lieferanten erfolgen Kontrollmitteilungen an deren zuständige Steuerbehörden und umgekehrt.
Die steuer- oder subventionsrechtliche Einschätzung von Sachverhalten ist oft schwierig. In Zweifelsfällen bedarf es der Einschaltung des Vorgesetzten und/oder der Klärung durch den Zentralbereich Finanzen.