Ist ihr aktueller Energieausweis aus dem Jahr 2011 oder älter, brauchen Sie bei Verkauf oder Neuvermietung Ihrer Immobilie einen neuen Energieausweis. Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes haben sich die Anforderungen an den Energieausweis verändert.
Die wichtigsten Fakten zum neuen Energieausweis:
Neue Grundlage: Überarbeitetes Gebäude-Energiegesetz (GEG) statt EnEV (Energieeinsparverordnung)
Gültigkeit: weiterhin 10 Jahre
Enthält mehr Angaben als zuvor, z.B. Berechnungen und Angaben zu den CO-Emissionen eines Gebäudes sowie detaillierte Informationen zur energetischen Qualität, auch im verbrauchsorientierten Energieausweis
Jetzt auch für Makler bei der Immobilienvermittlung verpflichtend
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises und stellen ihn auch aus.