Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von befähigten Personen kontrolliert werden.
Die Regalprüfung muss mindestens alle 12 Monate erfolgen. Bei Sichtung eines Schadens wird sofort der Sicherheitsbeauftragte kontaktiert. Sofern Schäden wiederholt auftreten, wird eine Ursachenermittlung erstellt.
Folgende Leistungen beinhalten die Regalprüfung:
◾ Visuelle Inspektion Ihrer Regalanlagen
◾ Belastungsangaben mit dem Aufbau der Regalanlage vergleichen
◾ Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
◾ Abgleich von Herstellervorgaben mit Aufbau und Betrieb der Regale
◾ Kennzeichnung beschädigter Bauteile
◾ Ausarbeitung eines umfangreichen Inspektionsberichts
◾ Auflistung der Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel
◾ Schadensanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit
◾ Vorbeugende Empfehlungen zur Schadensvermeidung
◾Auf Wunsch Erstellung eines individuellen Angebotes zur Instandsetzung der Anlage