Meist auch als Panikschlösser bekannt, finden meist an Notausgängen ihren Einsatz. Welche Türen dabei zwingend mit Panikschlössern ausgestattet werden müssen, legt die jeweils zuständige Behörde fest. Einen guten Überblick dabei bietet auch der Flucht- und Rettungswegplan. Panikschlösser können, im Gefahrenfall auch im abgesperrten Zustand, ohne Schlüssel geöffnet werden. Von außen wird immer eine Schließberechtigung benötigt. Um Notausgänge nach Benutzung wieder ordnungsgemäß zu verriegeln, können selbstverriegelnde Panikschlösser zum Einsatz kommen.