sind Feuerschutzabschlüsse, die Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchbruch von Feuer sichern. Diese sind immer selbstschließend und können auch rauchdicht ausgeführt werden. Die Anforderungen für Brandschutztore und -türen sind in gesetzlichen Normen und Vorschriften eindeutig geregelt.