Das Taxi zählt zu den sichersten öffentlichen Verkehrsmitteln.
Zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
1. Vollendung des 21. Lebensjahres
2. Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
3. Nachweis der Fahrpraxis von mindestens zwei Jahren in den letzten fünf Jahren, nachweislich durch einen Arbeitgeber oder Eigenbestätigung durch notarielle Bestätigung
4. Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis
5. Ein einwandfreies Führungszeugnis
6. KAB Auskunft (Flensburg) keine negativen Auffälligkeiten bei bisherigen Verhalten als Kraftfahrer (Führerscheinentzug oder ähnliches)
7. Ablegung einer Prüfung zur Ortskunde im Pflichtfahrgebiet, Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) bei der DEKRA. Der Taxischein wird für die Dauer von drei Jahren erteilt.
Taxen haben alle 12 Monate den TÜV nach BOKraft durchzuführen und nachzuweisen sowie das Taxameter durch das Eichamt überprüfen zu lassen.