Gemäß §70(2) BauO NRW sind mit den Bauvorlagen für große Sonderbauten Brandschutzkonzepte bei der Bauaufsicht einzureichen. Diese können durch staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz oder von Personen, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind, erarbeitet werden (§54(3) BauO NRW).
Das Brandschutzkonzept stellt eine schutzzielorientierte ganzheitliche Betrachtung des Brandschutzes dar und beschreibt Anforderungen an den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.