Oft wird schon bei der Planung von öffentlich zugänglichen Gebäuden wie z.B. Schulen, Kindergärten etc. die Errichtung einer Blitzschutzanlage bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Sicherheit steht zurecht besonders in Gebäuden mit regem Publikumsverkehr an erster Stelle. Deshalb sind auch die laut ÖVE-Norm vorgegebenen Prüfungsintervalle bestehender Blitzschutzanlagen bei öffentlichen Gebäuden in kürzeren Abständen vorgesehen als jene von Privathäusern.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit unserem speziell auf Blitzschutztechnik geschultem Fachpersonal übernehmen wir die fachgerechte Errichtung, Überprüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen nach neuesten Erkenntnissen und geltenden Österreichischen Blitzschutz-Vorschriften.
Wir behalten auch bei Großgebäuden und verwinkelten Objekten den Überblick und bieten die komplette Planung von Blitzschutzanlagen sowie die fachgemäße Installation. Tätig sind wir unter anderem im Raum Wien sowie weiten Gebieten Niederösterreichs, Oberösterreichs und im Burgenland.
Je nach Größenordnung übernehmen wir auch Aufträge in anderen Gebieten Österreichs oder im Ausland.