Lichtimmissionen, Lichtverschmutzung und Blendung sind unerwünschte Wirkungen von Beleuchtungsanlagen, die neben den nutzbaren, gewünschten Lichtwirkungen von jeder Beleuchtungsanlage in gewissem Maße erzeugt werden.
Lichtimmissionen gehören laut dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) §3 zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie "nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen".
Die Art und Weise der Bewertung von Lichtimmissionen wurde im Jahr 2000 vom Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) beschrieben, wobei auch die einzuhaltenden Grenzwerte der Lichtimmissionen bzgl. Blendung und Raumaufhellung quantifiziert wurden.
Auf diese Lichtrichtlinie beziehen sich auch die Vorgaben der Ministerien der Länder (z.B. MUNLV NRW, MLUV Brandenburg, SMUL Sachsen ...).
Es ist Aufgabe einer fachgerechten Lichtplanung, die von der Beleuchtungsanlage ausgehenden Lichtimmissionen auf ein Minimum zu reduzieren.
Durch unsere Erfahrung in der Planung von Beleuchtungsanlagen im Außenbreich sind wir in der Lage, sowohl hinsichtlich der Lichtimmission optimierte Anlagen zu planen als auch bereits geplante oder realisierte Anlagen hinsichtlich Lichtimmissionen und Einhaltung der geltenden Normen zu optimieren.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Reduzierung der Lichtimmissionen prüfen und bewerten wir an Beleuchtungsanlagen in ganz Deutschland während der Planung und Baugenehmigung, während der Errichtung sowie an bestehenden Anlagen sowohl rechnerisch als auch meßtechnisch.