In den Ortslagen, in denen keine Schmutzwasserkanäle vorhanden sind, muß das häusliche Abwasser in vollbiologischen Kleinkläranlagen gereinigt und das daraus ablaufende Wasser versickert werden.
Im Zuge der Einführung europäischer Normen müssen zahlreiche Kleinkläranlagen erneuert bzw. umgerüstet werden. Das aus den Kleinkäranlagen ablaufende gereinigte Abwasser wird heute in kurzen Gräben versickert. Für den Bau und das Genehmigungsverfahren dieser Sickergräben sind ebenfalls hydrogeologische Gutachten erforderlich. Die Gräben werden gemäß der DIN 4261 1, Kap. 9, berechnet. In unseren Gutachten sind ausführliche Beschreibungen des Bodenaufbaus, deren Filtereigenschaften und die Dimensionierung der Gräben enthalten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung arbeiten wir mit fast allen namhaften Firmen zusammen, die sich mit dieser Art der Klärwerkstechnik beschäftigen.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Gutachten von uns bzgl. Abwasserversickerungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser erstellt.