Es ist eine Gesamtbetriebsumstellung, sowie eine Verbandsmitgliedschaft bei einem der Bioverbände nötig, Teilbetriebsumstellungen nach EU-Bio Verordnung sind ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft bei einem Bioverband ist verpflichtend.
Im Ökolandbau ist die Größe der Tierhaltung von der bewirtschafteten Fläche abhängig. Eigenerzeugte Futtermittel, Tierhaltung und im Betrieb anfallender Mist sollen zusammenpassen. Für 3.000 Legehennen sind 21,43 ha nötig (140 Legehennen/ha)
Mindestens 50% der Futtermittel müssen im eigenen Betrieb erzeugt werden.
Reicht die eigene Betriebsgröße nicht aus, besteht die Möglichkeit mit einem anderen, ebenfalls verbandszertifizierten Betrieb eine Futter-Mist-Kooperation einzugehen. Die Verbände unterstützen dabei.