Wird ein Dachgeschoss in Wohnraum verwandelt, dann ergeben sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) verschiedene Anforderungen. Dies gilt besonders, wenn es um den Wärmeschutz geht. Ebenso wichtig sind die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes. Die EnEV 2014 unterscheidet zwei Ausbaufälle, nämlich mit und ohne neue Heizungsanlage. Wird keine neue Heizung angebaut, können für die Dämmung die Anforderungen der Verordnung für Sanierungen angesetzt werden. Anders sieht die Sache aus, wenn zusätzlich eine neue Heizung installiert wird. Dann muss das neu ausgebaute Dach den Anforderungen der EnEV für Neubauten entsprechen und die liegen deutlich höher.