Ein Steinschlag kann zum Beispiel mit Kunstharz repariert werden (darf nicht im Sichtfeld sein) oder die Frontscheibe wird komplett ausgetauscht. Mit Ihrer Teilkaskoversicherung können Sie Ihren Glasschaden dort geltend machen, ggf. bleibt Ihnen die Selbstbeteiligung als Eigenanteil. Wir beraten Sie gerne.