Die Schulung Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer – Theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 unterstützt bei der Unfallverhütung bei Bränden.
Qualifiziert geschulte Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer unterstützen Ihr Unternehmen bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen bei Bränden. Wir schulen Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern, damit Sie alle Forderungen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie der DGUV Information 205-023 erfüllen.
Die Schulung zum Brandschutzhelfer gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ beinhaltet die qualifizierte theoretische und praktische Unterweisung Ihrer Mitarbeiter vor Ort in Ihrem Betrieb oder die Schulung zum Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer in unseren Schulungsräumen sowie auf unserem Gelände. Die Unterweisung muss bei einer Schulung außerhalb Ihres Unternehmens durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen.