Warum müssen Gebäude und deren Außenbereiche bei der Errichtung und beim Unterhalt regelmäßig überprüft werden?
Unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflicht ist der Eigentümer u. der Vermieter gem. § 823 BGB verpflichtet seine Immobilie nach den geltenden DIN-, VDE-, DVGW- und UVV Vorschriften zu errichten und zu unterhalten. Die Verkehrssicherungsplicht verpflichtet den Eigentümer, in regelmäßigen Abständen Baukonstruktionen, Schutzeinrichtungen, technische Anlagen sowie Außenanlagen zu überprüfen, damit Gefahren frühzeitig erkannt und abgewiesen werden.